Unsere Dienstleistungen.
Haben Sie Fragen zum Gesamtarbeitsvertrag, benötigen Sie unsere empfohlenen Regietarife für Ihre Offerte oder möchten Sie sich über unser Vorruhestandsmodell informieren? Zu diesen und weiteren Themen finden Sie Antworten auf dieser Seite.
„Dienstleistung ist bei uns nicht nur ein Wort.“
GAV – Gesamtarbeitsvertrag 2026 – 2029 für das Maler- und Gipsergewerbe
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle drei Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Der GAV wird vom Bundesrat jeweils für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe in den entsprechenden Gebieten. Es werden auch diejenigen Unternehmen erfasst, die nicht Mitglied des SMGV sind. Die Bestimmungen gelten unmittelbar und können weder wegbedungen noch durch Abreden zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
Arbeitszeitgesuche:
Melde- und Bewilligungspflicht
Samstagsarbeit
Samstagarbeit ist gemäss GAV als Ausnahme zu betrachten. Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Die Ausnahmefälle finden Sie im Merkblatt der Zentralen Paritätischen Berufskommission ZPBK. Es besteht keine Melde- und Bewilligungspflicht.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit braucht es zwingend eine Bewilligung, die beim AWA Zürich beantragt werden kann.
Weitere Informationen: zh.ch
Arbeitszeitkontrolle 2026
Über die Arbeitsstunden ist im Betrieb auf Grundlage der betrieblichen Arbeitsstundenrapporte genau Buch zu führen. Die Arbeitszeitkontrolle für 2025 ist ab sofort erhältlich.
Arbeitszeitkontrolle 2026 (XLS)
Wegleitung Arbeitszeitkontrolle 2026 (PDF)
Meldung definitive Lohnsumme 2025
Für die Berechnung des Mitgliederbeitrages 2026 benötigen wir von unseren Mitgliedern (vgl. ZMV-Statuten Art. 14) die SUVA-Lohnsumme 2025, die abgerechneten Temporärlöhne 2025 und die Anzahl Mitarbeiter zur Berechnung der BBF-Beiträge.
Die Lohnsummenmeldungen für die Mitgliederbeiträge 2026 sind abgeschlossen.
Regietarife für Stadt und Kanton Zürich
Als Empfehlung und Kalkulationshilfe für die Malerunternehmen in Stadt und Kanton Zürich erarbeitet der ZMV jedes Jahr die Durchschnittsstundenansätze. Eine Zusammenstellung dieser Regietarife können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Meldung Schwarzarbeit – Koordinationsstelle im Kanton Zürich, KKO
Schwarzarbeit ist eine entlöhnte selbständige oder unselbständige Arbeit, bei deren Ausübung Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtige Rahmenbedingungen missachten. Beide Seiten verstossen damit gegen das Gesetz. In jedem Kanton nimmt ein Kontrollorgan die Überprüfung des Arbeitsmarktes vor und deckt dabei Fälle von Schwarzarbeit auf. Das kantonale Kontroll- und Koordinationsorgan (KKO) koordiniert die betroffenen Behörden und Organisationen und bildet die Drehscheibe für den Austausch von Kontrollergebnissen. Im Kanton Zürich ist das kantonale Kontrollorgan beim Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt.
Ein Anruf oder E-Mail genügt!
E-Mail: schwarzarbeit@vd.zh.ch
Tel: 043 259 91 03
Weitere Informationen und das Formular «Schwarzarbeit melden» finden Sie hier.
Im Akutfall oder wenn niemand erreichbar ist, besteht auch die Möglichkeit, die Polizei 117 zu kontaktieren.
VRM – Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe
Das Vorruhestandsmodell ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen in der Höhe von je 0,85 Lohnprozenten finanziert. Der GAV VRM ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) liegt für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2026 vor.
Weitere Informationen: vrm-malergipser.ch
VUM – Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe Kanton Zürich
VUM steht für Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe Kanton Zürich. Die Organisation regelt die Betriebs-Begutachtungen, damit der Umweltschutz bei gewerblichen Malerarbeiten voll zum Tragen kommt. Auf der VUM-Website erfahren Sie, welche Malerbetriebe im Kanton Zürich umweltzertifiziert sind, welche Vorschriften eingehalten werden müssen und vieles mehr.
Weitere Informationen: vumzuerich.ch
Entsorgung
Innerhalb des Kantons Zürich betreibt der Verband Zürcher Malerunternehmer VZMU eine Abfallsammelstelle sowie einen mobilen Abholservice. Die Dienstleistung steht allen Malerbetrieben im Kanton Zürich offen und ermöglicht damit die gesetzeskonforme Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus Malerarbeiten.
Weitere Informationen: vzmu.ch